Schutzstelle für Kinder Zauberwald
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u. a.) im Vier-Schicht-System (Früh-, Spät-, Tag- und wacher Nachdienst), die für die Tätigkeit in der Schutzstelle persönlich sowie fachlich geeignet sind.

Das multiprofessionelle Team wird von einer Fachkraft für Deutsch als Fremdsprache, einem psychologischen und heilpädagogischen Fachdienst und einer Hauswirtschaftskraft unterstützt.

Bereichsleitung

Johanna Schrembs – Sozialpädagogik (FH)
Tel.: +49 (0)179 2028208
E-Mail: johanna.schrembs@jh-obb.de

Johanna Schrembs verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.

Ramona Seemann (MA Klinische Sozialarbeit, ramona.seemann@jh-obb.de) setzt sich als Beraterin der Jugendvertretung für unsere Einrichtungen in der Landeshauptstadt und im Landkreis München ein.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar, Aufnahmen können jederzeit erfolgen.

Warum es uns gibt

Kinder, die einer dringenden Gefahr ausgesetzt sind, sich selbst bei der Polizei oder einer anderen Stelle melden und um Schutz ersuchen oder unbegleitet nach Deutschland einreisen und sich hierzulande ohne Personen- oder Erziehungsberechtigte aufhalten werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und vorläufig in einer geeigneten Einrichtung wie unserer Schutzstelle untergebracht. Wir gewährleisten den Schutz und die Sicherheit, die notwendige Versorgung und Betreuung und klären mittels einer Sozialen Diagnose die Ausgangslage sowie Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ab.

Für wen wir da sind
  • Weibliche, männliche und diverse junge Menschen im Alter von 6 bis 12 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden
  • junge Menschen, die vorangegangene Einrichtungen verlassen müssen oder für die kein adäquater Platz gefunden wird
  • Geschwisterkinder, die nicht der Altersgruppe entsprechen (Zustimmung der Heimaufsicht erforderlich)

Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern, gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen. Auch junge Menschen, die nach § 42 a vorläufig in Obhut genommen wurden, können in der Schutzstelle für Kinder ohne Zustimmung der Heimaufsicht nicht untergebracht werden.

Was wir erreichen wollen
  • Eine Kindeswohlgefährdung abwehren
  • Dem Kind Sicherheit und Schutz gewähren
  • Die Versorgung und Betreuung des Kindes sicherstellen
  • Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation mit möglichst allen Beteiligten
  • Die Erstellung einer Sozialen Diagnose zur Feststellung des Bedarfs und weiteren Perspektivplanung

Endziel der vorläufigen Schutzmaßnahme soll eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung sein, wie

  • die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie,
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten,
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung oder
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen des Sozialgesetzbuchs.
Was wir anbieten
  • Erstellung einer Sozialen Diagnose innerhalb von zwei Monaten
  • Unterbringung in einer geschützten Umgebung
  • geregelte Tagesstruktur
  • Bedarfsgerechte Erst- und Alltagsversorgung
  • Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
  • Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
  • Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
  • Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
  • Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit
  • Angehörigenarbeit
  • ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen
  • psychologische Diagnostik und Testdiagnostik
  • Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Die Schutzstelle für Kinder Zauberwald ist ein großes, alleinstehendes Haus mit Garten in ruhiger Lage im Münchner Süden. Für die Kinder stehen vier Doppelzimmer, ein Einzelzimmer und  ein Badezimmer im ersten Stock sowie ein weiteres Bad im Kellergeschoss zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume, die Küche sowie das Büro der Mitarbeitenden (inkl. Bad für Mitarbeitende und Gäste und notwendiger Technik) liegen im Erdgeschoss, zusätzliche Gesprächs- und Lagerräume sind auf allen Stockwerken vorhanden.

Laut Betriebserlaubnis sind 9,55 Vollzeitstellen im Gruppendienst, eine VZÄ Stelle Leitung, eine 0,61-Stelle Deutsch-als-Fremdsprache-Fachkraft, eine halbe Stelle heilpädagogischer und psychologischer Fachdienst sowie eine Stelle Hauswirtschaftskraft vorgesehen.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2019 wurden in der Einrichtung 31 junge Menschen betreut, 24 Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 31
  • Durchschnittsalter: 9,5 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 45 %
  • Maßnahmendauer: 2,5 Monate
  • Unter einem Jahr Hilfedauer: 100 %
  • Realisierte Hilfeperspektive: 76 %
  • Zielerreichung: 81 %
  • Zufriedenheit mit Leitungserbringung: 95 %
Was es Aktuelles gibt

Im Sommer 2020 fand ein Sommerprojekt in einem Ferienhaus am Chiemsee statt. Die Bernhard Ernst Stiftung stellte uns dieses kostenlos zur Verfügung. Die SUP Schule „BAVARIAN WATERS“ ermöglichte uns kostengünstige Kurstage auf dem Chiemsee.

Hier konnten die Kinder und Fachkräfte einige Aktivitäten durchführen und sich vom Schutzstellensetting „erholen“.

Mit wem oder was wir kooperieren

Wir bauen derzeit eine Kooperation mit dem Örtlichen Treffpunkt für die Gemeinde auf. Eine sehr gute Kooperation verbindet uns mit der Grundschule und dem Elternbeirat.

Mit dem Verein Asante e. V. basteln wir mehrmals jährlich Schmuck, dessen Erlös dem Verein zugutekommt. Im Gegenzug können die von uns betreuten Kinder hier die Möglichkeit erhalten, außerhalb der Schutzstelle Kontakt zu gleichaltrigen aufbauen.

Wer uns fördert und unterstützt

Die Regine-Sixt-Kinderhilfe-Stiftung ist seit mehreren Jahren eine großzügige Unterstützerin unserer Einrichtung, zu den großzügigen Spenden gehörten bisher Sachausstattung für die Terrasse und Geschenke für die jungen Menschen an Weihnachten. Außerdem baute uns Sixt  im Rahmen ihres „Social Days“ eine  Feuerstelle im Garten.

Frau Regine-Sixt lädt uns jedes Jahr auf die „Kinder-Wiesn“ und die „Damenwiesn“ ein. Wir möchten uns für die tolle Förderung vielmals bedanken

Die Gethsemane Gemeinde München lässt uns nun im vierten Jahr Weihnachtsgeschenke zukommen. Herrn Pfarrer Honig möchten wir herzlich dafür danken.

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